Thema Windkraft für Boppard und Umgebung erledigt

Die von der Landesregierung in der vergangenen Woche am 16. April beschlossene „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz“ sowie die entsprechende Rechtsverordnung hat das Thema Windkraft für Boppard und Umgebung endgültig erledigt. Hauptsächlich ist es die Regelung in „Z 163 d“, wonach das Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal durch Windräder visuell nicht beeinträchtigt werden darf.  Dies gilt auch für Teilbereiche der angrenzenden Verbandsgemeinde Emmelshausen, so beispielsweise den Staatsforst Kratzenburg, wo 9 Windkraftanlagen errichtet werden sollten. Der am 13. Dezember 2012 vom Verbandsgemeinderat Emmelshausen beschlossene „Teilplan Windenergienutzung” des Flächennutzungsplanes ist aktuell keine bauplanungsrechtliche Grundlage für die geplanten 9 Windräder im Staatsforst Kratzenburg bei Buchholz. Wegen einer in Aufstellung befindlichen Sichtachsenanalyse hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Entscheidungsfrist der Kreisverwaltung über diesen Flächennutzungsplan um 3 Monate verlängert. Wie es auch ausgehen mag, das neue Landesrecht erspart uns in Boppard den an vielen Orten tobenden Streit pro und contra Windenergie. Trotzdem: Ich bin ein Befürworter von Windenergie.

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