Das Verwaltungsgericht und die Bürgermeisterwahl

Heute hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Bürgermeisterwahl vom 4. November 2012 für ungültig erklärt. Das überrascht mich sehr, hatte das Verwaltungsgericht Neustadt doch am 7. Mai 2007 (AZ 1 K 101/07.NW ) in einem ähnlichen Fall anders entschieden: „Der private Charakter der durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckten Äußerungen sei trotz Verwendung der Amtsbezeichnungen eindeutig erkennbar gewesen,“ heißt es dort zur vergleichbaren Wahlunterstützung durch kommunale Ehrenbeamte.
Zustehende Rechtsmittel nutzen oder darauf verzichten, das will gut überlegt sein.

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